Rund 80 Aussteller – spannende Fachpodien – Taxi-Oldtimer – Tombola: Hauptgewinn VW Touran mit Taxivorrüstung
Das größte europäische Treffen des Taxi- und Mietwagengewerbes mit seinen Partnern für Fahrzeuge, EDV, Versicherungen und vieles mehr geht wieder an den Start. 82 Aussteller präsentieren Produkte und Dienstleistungen, ein knappes Drittel der Aussteller kommt aus dem Ausland.
Der Hallenplan findet sich unter http://www.eurotaximesse.de/hallenplan.php.
Eintritt und Parken sind für Besucher wie in der Vergangenheit kostenlos.
Die Taximesse bietet neben der Ausstellung auch zwei Tage mit hochkarätigen Fachveranstaltungen. Den Überblick über diese „Fachpodien“ finden Sie hier. In diesem Überblick findet sich auch die Tombola mit dem Hauptgewinn, ein VW Touran mit Taxivorrüstung.
In der Halle 1 werden auch in diesem Jahr Oldtimer-Taxis zu bewundern sein.
Es wird erstmals einen Youtube-Kanal geben, über den die Eröffnung und einige der Veranstaltungen live übertragen werden sollen. Die Zugangsinformationen geben wir in der nächsten Pressemeldung in einigen Tagen bekannt. Die aufgezeichneten Videos werden auch noch nach der Messe zum Streamen bereitstehen.
Kassensicherungsverordnung ,TSE und kein Ende … Nun hat das Bundesministerium der Finanzen den 2. Anlauf zur Anpassung der KassenSichVO gestartet. In der Anhörung dazu hat die FPN die Chance ergriffen, endlich eine Gleichbehandlung von Taxi- und Mietwagen zu verankern. Denn weshalb müssen Taxiunternehmer alte Taxameter, die keinen digitalen Ausgang für den Datenexport haben, diese alten Geräte ersetzen, wogegen die Mietwagenunternehmer entsprechende Wegstreckenzähler nicht ersetzen müssen? Auch für die unbefristete Weiterverwendung von INSIKA macht sich die FPN noch einmal stark.
Das Bundesministerium für Justiz will den § 316a StGB abschaffen. Das ist für den Präsidenten des TMV Thomas Kroker ein vollkommen falsches Zeichen:
„Der §316a des Strafgesetzbuches verschärft das Strafmaß bei Eigentumsdelikten, wenn für deren Begehung die besondere Angreifbarkeit von Kraftfahren ausgenutzt wird und stellt Fahrer von Taxen, Mietwagen und Bussen unter verstärkten strafrechtlichen Schutz. Geschützt wird dabei auch das Gemeingut des sicheren Straßenverkehrs, an dem alle Straßenverkehrsteilnehmer ein Interesse haben.
Dieser Paragraph darf nicht abgeschafft werden!
Deswegen haben wir uns als TMV nun unmittelbar an den Bundesjustizminister gewandt.“
Der TMV läßt nicht locker. Auch für die Einführung synthetischer Treibstoffe hat sich der TMV stark gemacht, mit Erfolg, mittlerweile kann man den Diesel „HVO-100“ an vielen Tankstellen tanken. Der Verbrenner hat Zukunft. In seiner jüngsten Pressemeldung kommentiert der TMV die Irrwege der Emissionspolitik der EU und den neuerlichen „Auto-Gipfel“ der Bundesregierung. Mehr dazu als PDF-Download.
Sehen Sie dazu die Pressemeldung unseres Bundesverbandes:. (PDF-Download)
Die Kampagne für mehr Achtung im Straßenverkehr ist gestartet. Zu den vielen Partner gehört auch der TMV. Mehr Informationen und Links auf die Videos finden Sie nachfolgend in der Pressemeldung des BMDV vom 22. Juli.
Liebe Mitglieder der Partner Allianz für #mehrAchtung,
wir freuen uns sehr, dass wir viele von Ihnen am vergangenen Mittwoch zur 11. AG Kommunikation begrüßen durften. Heute möchten wir auch allen, die bei der Video-Konferenz nicht dabei sein konnten, eine wunderbare Neuigkeit mitteilen: Wir starten die Veröffentlichung unserer Fabian Köster Videoserie:
„Fabian Köster auf der Suche nach #mehrAchtung im Straßenverkehr“.
In dieser Serie, die durch Fabian Kösters humorvolle Art der Interviewführung geprägt ist, beleuchtet der bekannte Comedian aus der "heute-show" den Verkehrsalltag aus unterschiedlichen Perspektiven.
Jede Episode widmet sich einem anderen Aspekt des Verkehrslebens und stellt die täglichen Herausforderungen verschiedener Berufsgruppen vor, darunter eine Lkw-Fahrerin, ein Fahrlehrer, eine Busfahrerin und zwei Abschleppdienst-Mitarbeitende.
In Gesprächen ergründet Fabian Köster, was seine Interviewpartnerinnen und -partnerbewegt und welche wertvollen Tipps sie für mehr Aufmerksamkeit und Respekt – und damit für mehr Sicherheit – im Straßenverkehr haben.
Diese Erfahrungen hinterlassen auch bei Köster Eindruck: „Mit dem Mikrofon gehe ich ja keinem Straßenkampf aus dem Weg. Aber im Straßenverkehr lasse ich es künftig ruhiger angehen“, sagt Fabian Köster. „#mehrAchtung ist für mich eine großartige Möglichkeit, Respekt und Rücksichtnahme im täglichen Straßenverkehr zu fördern – ein Anliegen, das mir wirklich sehr am Herzen liegt.“
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. freuen sich über die prominente Unterstützung und die humorvolle Art sich für mehr Achtung im Straßenverkehr einzusetzen.
In den ersten sieben Episoden begegnet Köster verschiedenen Protagonisten, die alle das gemeinsame Ziel haben, sicher und schnell ans Ziel zu kommen. Doch wie Lkw-Fahrerin Daniela Rohde (bekannt aus „Trucker Babes“ auf Kabel Eins) betont, stehen sicher und schnell oft im Widerspruch zueinander. Sie demonstriert, wie schnell jemand unbeabsichtigt in ihrem toten Winkel landen kann.
Veröffentlichung und weitere Informationen
Alle Episoden der Serie sind auf der Website www.mehrachtung.de und dem YouTube-Kanal von "Runter vom Gas" zu sehen. Bis Ende des Jahres werden zudem kurze Ausschnitte der Videoreihe sukzessive auf Instagram und Facebook veröffentlicht.
Als Mitglied der Partner Allianz haben Sie die exklusive Gelegenheit, alle Filme und Cut Downs im Partner Portal herunterzuladen und auf Ihren eigenen Social-Media-Kanälen oder Webseiten zu posten. Gerne organisieren wir auch Interviewgelegenheiten mit den jeweiligen Episodenprotagonisten für Sie. Melden Sie sich hierfür bitte direkt bei uns.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit bis zur nächsten AG Kommunikation am 18.09.2024 von 10:00-12:00 und verbleiben mit
freundlichen Grüßen,
Ihr #mehrAchtung Team
Kontakt: Website: www.mehrachtung.de
E-Mail: kontakt@mehrachtung.de
Instagram: @runtervomgas_offiziell
Facebook: facebook.com/RuntervomGas
Da kann man sich nur wundern. Der Gesetzgeber schafft mit viel Getöse neue Vorschriften und keiner setzt sie um! Beispiele: Mindestentgelt Mietwagen und Kleine Fachkunde. Zu letzterer hat unser Bundesverband TMV nach der letzten ernüchternden Fachgespräch im Bundesministerium für Verkehr folgenden Pressetext veröffentlicht:
Der Präsident des TMV Thomas Kroker bezieht zum Verhalten des Bundesverkehrsministeriums in Sachen Kleiner Fachkunde und der Stellungnahme von TVD, PSM, „wir fahren“ und BCDM-Position:
2021 hat der Gesetzgeber der Verwaltung aufgetragen, die entfallende Ortskundeprüfung durch eine Kleine Fachkundeprüfung zu ersetzen. Wir haben als TMV schon im Frühjahr 2021 unsere detaillierten Vorschläge für eine niedrigschwellige, unbürokratische und praxisbetonte Prüfung eingebracht, damit es zu keinen Verzögerungen kommt und ein unmittelbarer Übergang am 1. August 2021 möglich wird.
3 Jahre sind nun ins Land gegangen – und es ist faktisch nichts passiert! Wenn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schon den Respekt vor der Branche und den Kunden vermissen lässt, wäre wenigstens zu erwarten gewesen, dass es dem Gesetzgeber den Respekt erweist, den es ihm schuldet, indem es den gesetzlichen Auftrag unverzüglich umsetzt.
Unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern – und davon kann beim besten Willen nicht mehr die Rede sein, wenn nach drei Jahren der Fragenkatalog vor Fehlern gestrotzt hat, obwohl Heerscharen von Volljuristen und Expertengruppen ihn seit letztem Sommer geprüft haben.
Jetzt konnte eine erneute Fachrunde im Ministerium nur dadurch erreicht werden, dass wir als TMV sowohl den Minister als auch den zuständigen Staatssekretär die Dringlichkeit ans Herz gelegt haben, nachdem die letzte Runde im Mai letzten Jahres auch auf unseren Antrag stattgefunden hat.
Damals hieß es, dass innerhalb kürzester Zeit uns ein System für eine betrugssichere digitale Prüfung noch vor der Sommerpause letzten Jahres vorliegen wird. 13 Monate später (er-)findet das Ministerium plötzlich Datenschutzbedenken bei Onlineprüfungen, obwohl die Kammern monatlich 5.500 Onlineprüfungen durchführen und auch im Hochschulbereich Onlineprüfungen zur akademischen Normalität gehören – offenbar machen also alle anderen etwas falsch.
Es nimmt nicht wunder, dass die Widerstände gegen eine Kleine Fachkunde stetig wachsen, denn das Ministerium hat offensichtlich kein Interesse und die Verkehrsministerkonferenz hat es nicht einmal mehr auf die Tagesordnung gesetzt – außerdem: Es musste jetzt seit drei Jahren ohne gehen.
Im ländlichen Raum sind die Unternehmer selbst tätig geworden, um die Qualität ihres Fahrpersonals zu sichern und die Zentralen in den Metropolen und Großstädten hatten auch schon immer ihre eigenen Qualitätssicherungssysteme.
Der TMV hat den Prozess stets konstruktiv begleitet, doch gelangen wir nun an einen Punkt, an dem es deutlich zu machen gilt: Entweder das Ministerium liefert jetzt innerhalb der nächsten Monate und legt der Verkehrsministerkonferenz im Oktober ein klares Konzept für eine endlich zügige Umsetzung vor– oder es muss in Sack und Asche vor den Gesetzgeber treten und einräumen, dass es einfach nicht kann und durch Zeitverzug auch keine Notwendigkeit für eine Kleine Fachkunde mehr besteht.
Das, was das Ministerium bisher vorgelegt hat, ist gegenüber der Branche, den Kunden und dem Parlament respektlos, dilettantisch und ohne erkennbare Kompetenz
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) wirbt mit einer eigenen Kampagne für die Europawahl am kommenden Sonntag. „Uns ist es ausgesprochen wichtig, dass wir eine starkes, handlungsfähiges Europäisches Parlament bekommen, das noch sehr viel engagierter werden und mit noch mehr Rückgrat offensiver gegenüber dem Europäischen Rat auftreten muss. Deswegen werben wir als Mittelstand, als TMV dafür, dass die Wahlen am Sonntag eine hohe Wahlbeteiligung haben und wir so gerade die deutschen Europaabgeordneten mit einem klaren Votum für eine einfacheres, für ein unbürokratischeres und ein noch demokratischeres Europa ausstatten.“ so der Präsident des TMV Thomas Kroker.
Für Patrick Meinhardt ist die Wahl am Sonntag gerade auch aus der Sicht des Mittelstandes und der Taxi- und Mietwagenbranche von zentraler Bedeutung. E-Fuels werden nochmals neu verhandelt werden; das Thema Technologieoffenheit bekommt endlich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine viel größere Bedeutung. Beim Umgang mit Uber &Co können wir uns einen neuen Vorstoß auf der Grundlage des Skandals der illegalen Mietwagen in Berlin überparteilich gerade der deutschen Europaabgeordneten gut vorstellen und halten sogar die Etablierung einer Taxi- und Mietwagenkommission im Europäischen Parlament innerhalb der nächsten fünf Jahre für möglich. Zudem kämpfen wir mit vielen anderen Verbänden für die Stärkung des Mittelstandes durch einen eigenen Vizepräsidenten der Kommission.
Der TMV freut sich schon auf die starken Netzwerke, die mit einer ganzen Reihe von neuen Europaabgeordneten und anderen Verbänden nach der Wahl zusätzlich aufgebaut werden.
Zusammen mit der Allianz der Verbände, in deren Vorstand der TMV vertreten ist, wird gerade eine Europäische Allianz von mittelständischen Verbänden initiiert. Für Kroker und Meinhardt zeichnet sich hier schon eine Koalition derjenigen Verbände ab, die das Aus für die Verbrennermotoren ab 2035 nochmals kippen möchten. Wem Nachhaltigkeit wirklich wichtig ist, der ist kein Verfechter von Verbotspolitik, sondern eine Förderer der Vielfalt und der Offenheit bei Technologien. Wie bei der Allianz für HVO100 in Deutschland ist der TMV auch hier aktiv mit dabei.“
Ab jetzt werden viele Tankstellen ihr Angebot erweitern auf synthetische Diesel „HVO100“. Sehen Sie dazu die Pressemeldung unseres Bundesverbandes TMV in der Anlage. (Anlage).
In einem offenen Brief an den Bundesminister für Verkehr und den Minister für Verkehr des Landes NRW (aktuell Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz) fordert der TMV, für das seit drei Jahren offene Thema endlich Lösungen zu beschließen, die dem Gelegenheitsverkehr grundlegend qualifizierte Fahrer zuführen (Anlage).
Das BMF hat nun die wesentlichen Anforderungen zusammengefaßt, die laut KassenSichVO und Anwendungserlaß zu § 146 AO umzusetzen sind für Taxen und Mietwagen. Die Inhalte sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen BMF und den Länderfinanzbehörden, der vom Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) und von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein (FPN) seit Mitte 2023 mit einer Vielzahl von Schriftsätzen begleitet worden war.
Unternehmer können nun u.a. auch Kombinationen aus Taxameter/WSZ und Point-of-Service-Geräten (POS) weiter einsetzen, die Daten aus den Systemen sind dann in einer TSE nach dem Protokoll DSFinV-TW zu sichern. Auf dieser Grundlage dürfen Bestandsgeräte und Kombinationen weiter betrieben werden, soweit sie technisch in der Lage sind, den Anforderungen zu genügen. Daten, die von Taxameter/WSZ zulässigerweise nicht aufgezeichnet werden können, dürfen manuell im Wege von Ergänzungen und Korrekturen in die Datenbestände eingepflegt werden.
Auf neu in Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler in Mietwagen sind die Regeln ab Juli 2024 anzuwenden. Einziger Wermutstropfen: ältere WSZ dürfen ohne TSE weiter betrieben werden. Indes gelten die Pflichten zur elektronischen Aufzeichnung und Bereitstellung der Daten auch für diese alten WSZ.
Das BMF hat damit viele der Bedenken und Forderungen, die vom TMV und von der FPN seit Mitte 2023 in vielen Schriftsätzen und einer Videobesprechung geäußert worden sind, aufgenommen.
Der Vorsitzende der FPN Markus Gossmann zeigt sich zufrieden: „Von der FPN waren viele Hinweise auf rechtliche, aber insbesondere technische und praktische Probleme gegeben worden, die bei Umsetzung der Mitte 2023 verkündeten Regelungen zwangsläufig aufgetaucht wären. Das ist ein guter Erfolg von TMV und FPN für das Gewerbe im ganzen Bundesgebiet.“
Randolf Stephany, Sprecher des Beirates Technik des TMV, betont: „Es sind noch einige technische Details zur praktischen Umsetzung zu klären, aber der Rechtsrahmen ist deutlich verbessert worden und nun besteht endlich Klarheit, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.“
Eine weitere gute Nachricht ist, daß der im September 2023 verkündete Nichtbeanstandungszeitraum bis Ende 2025 erhalten bleibt. Die Unternehmen haben also bis dahin Zeit, neue Technik auszusuchen, zu bestellen und einbauen zu lassen.
Was man als Taxi- und Mietwagenunternehmer unbedingt wissen muß:
Die aufzuzeichnenden Daten müssen eindeutige Fahrerkennungen sowie Schichtdaten (Datum, Uhrzeit Schichtbeginn und Schichtende) enthalten – somit kommt nicht per Arbeitsrecht, sondern über das Steuerrecht eine Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von Schichtdaten auf die Taxi- und Mietwagenunternehmer zu, die indes auch durch Einpflegen in der Unternehmensdatenbank erfüllt werden kann. Im Auto ist demnach auch der Schichtzettel als erste interne Informationsquelle über Schichtzeiten weiterhin brauchbar.
Empfehlung an alle Unternehmer:
Dringend die Anlagen lesen! sowohl das Schreiben des BMF vom 11. März 2024 als das ältere Schreiben vom 28. November 2019. Und gemeinsam mit Ihrem Steuerberater auswerten und umsetzen.
Für Steuerberater hat DATEV das Thema kurz und leicht verständlich zusammengefaßt, die Ausführungen sind öffentlich verfügbar: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/aufzeichnung-und-aufbewahrung-von-geschaeftsvorfaellen-und-anderen-steuerlich-relevanten-daten-bei-taxi-und-mietwagenunternehmen-122230 . Rechtlich verbindlich sind die Schreiben des BMF.
Der TMV hat sich in Berlin am 15.01. mit seinem Bundesgeschäftsführer prominent an den Demonstrationen beteiligt. Es geht dort auch um Themen des Taxi- und Mietwagengewerbes, z.B. zu hohe Steuern auf Diesel, plötzliches Ende der Förderung für den Kauf von Batterieautos usw., Zitat aus der Meldung:
„Wir stehen zusammen - Landwirte, Logistikunternehmer, Spediteure, Bäcker, Konditoren, Handwerker, Gastronomen, Hoteliers, Mittelstandsverbände und der TMV. Es geht auch um viel mehr: Die explodierenden Energiekosten, die fatale Rückkehr zu 19 Prozent Besteuerung in der Gastronomie, die katastrophale Erhöhung des CO2-Preises um 50 Prozent, die Streichung der Förderung für E-Mobilität, jahrelange bürokratische Diskussionen wie bei der Kleinen Fachkunde und zugleich chaotische Schnellschüsse, wenn es um neue Belastungen geht. Vor allem aber geht es um Verlässlichkeit und einen fairen Umgang miteinander. Es kann nicht angehen, dass die Ampel planlos nach dem Prinzip: „Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln!“ arbeitet.“
Gemeinsam mit anderen mittelständischen Branchen erreichen wir mehr! Bei künftigen Demonstrationen gibt es die Chance, daß Unternehmer mit Taxen und Mietwagen mit dabei sind.
Mit einem dringenden Schreiben hat sich der TMV an die Bundesminister für Finanzen und Verkehr gewendet, siehe Anlage. Eine weitere Verteuerung von Treibstoff kann das Taxi- und Mietwagengewerbe nicht gebrauchen. An alle Unternehmer: nutzen Sie jede Chance, Ihre Botschaften los zu werden, wenn Sie auf Politiker treffen.
An die „Scheuerwehr“ können sich sicher noch viele Unternehmer erinnern. Das war 2019 – und damals hatte der BVTM auch kein finanzielles Problem, diese große Aktion zu finanzieren.
Nach der Austrittserklärung der großen Landesverbände Bayern, Niedersachsen und Nordrhein im Juli 2020 sah der BVTM dies im Oktober 2020 plötzlich anders. Nachträglich wurde eine Umlage beschlossen, die auch die drei austretenden Landesverbände belasten sollte. Rein zufällig etwa in Höhe eines vollen Jahresbeitrags. Die drei klagten dagegen und gewannen in erster Instanz schon 2021. In zweiter Instanz riet das Gericht dem Anwalt des BVTM, die Berufungsklage zurückzuziehen. Mehr dazu in der Pressemeldung des Landesverbandes Bayern (Anlage) sowie im Protokoll der öffentlichen Sitzung (Anlage).
Die Taxizentrale Rheintaxi in Düsseldorf ist von der BG Verkehr ausgezeichnet worden für ihre Aufzeichnung von Daten über Unfallrisikoschwerpunkte. Für das Projekt sind Taxen von der Zentrale angeschlossenen Unternehmern mit Sensoren ausgestattet worden, mehr dazu hier:
Der TMV berichtet über den Zugewinn weiterer Mitstreiter zur Stärkung des Angebotes an Inklusionstaxen in Deutschland. Mehr dazu in der Anlage.
Endlich ist es soweit, der bereits auf der Europäischen Taximesse 2022 vorgestellte synthetische Diesel „HVO100“ und weitere paraffinische synthetische Treibstoffe – die allesamt weitgehend oder vollständig CO2-neutral sind – kommen wohl ab Mitte April bundesweit an die Tankstellen. Dieser Beschluß der Bundesregierung ist Teil der Novelle zur 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (10. BImSchV). Der Bundesrat muß indes noch zustimmen. Man erinnere sich: im Sommer 2023 hat die grüne Bundesumweltministerin die Einführung von synthetischen blockiert. Immerhin gibt es nach der Hessenwahl künftig eine „grüne“ Landesregierung weniger, die im Bundesrat blockieren kann.
So kann wie in vielen Nachbarländern in Europa schon längst üblich auch in Deutschland künftig jeder Unternehmer seine Taxen und Mietwagen damit betanken. Anläßlich der Messe präsentierte der Aussteller Fuel Motion seinen Berna Tankwagen von 1959, der mit HVO 100 fährt. Mit der Novelle folgt die Bundesrepublik Deutschland nun der in der EU gängigen Praxis, das Kraftstoffangebot legal durch klimafreundlichen Dieselkraftstoff zu ergänzen.
Fast alle modernen Diesel sind für den Betrieb mit EN15940 Kraftstoff freigegeben und verfügen i.d.R. über einen Hinweis „XtL“ in der Tankklappe. Genauere Informationen bieten dazu die Fahrzeughersteller, oder online veröffentlichte Hersteller-Freigabelisten.
Wo man in Europa und bald in Deutschland HVO100 tanken kann, findet sich in der XtL-Tankkarte von eFuelsNow. Diese Karte wird ständig aktualisiert.
Lange Lieferzeiten sind allen Unternehmern leidlich bekannt. Das hat auch die Hauptgewinner der Tombola auf der ETM 2022 betroffen. Nun war es endlich soweit! Das ausgelobte VW Touran Gold Edition Taxi kam im Oktober zum Händler, sprich zu VW Westkamp nach Frechen.
Das langjährig der FPN angehörende Unternehmen City Car Ka-Li in Kamp-Lintfort im Kreis Wesel konnte das Auto in Empfang nehmen. Nicole Wenzel, Mitglied des Vorstandes der FPN, und Dr. Stehr, Geschäftsführer der FPN, haben das Auto gemeinsam mit dem Taxi-Ansprechpartner des Autohauses, Alexander Siep, am 3. November in Frechen an die Unternehmer übergeben. Die FPN wünscht dem neuen Mitglied der Taxifamilie allzeit gute und unfallfreie Fahrt!
Bild v.l.n.r.: Frau Wenzel, Dr. Stehr, Frau Schmidt, Frau Koch, Frau Wentowski, Herr Siep.
Die nächste ETM findet am 8. Und 9. November 2024 in Köln statt. Es wird wieder eine Tombola und als Hauptgewinn ein Auto geben.
Sie haben es in den letzten Monaten verfolgt, TMV und FPN haben sich kräftig ins Zeug gelegt, damit die Kassensicherungsverordnung nicht einfach so umgesetzt wird, wie es das Bundesministerium der Finanzen es bisher wollte. Wir sind aktuell wieder in einem fruchtbaren Dialog mit dem Ministerium, der noch nicht ganz abgeschlossen ist. Über einen wichtigen Zwischenerfolg und den Beitrag des TMV dazu berichtet das aktuelle TMV-Express – bitte lesen Sie unbedingt die Anlage.
Die in der Anlage geschilderte Nichtbeanstandungsregelung ist richtig und wichtig – aber sie ist nur ein Aufschub!
Dringende Empfehlung an alle Unternehmer: jetzt am Thema dranbleiben! Klären, welche Technik man in Ihre Fahrzeuge einbauen kann und wann die Werkstatt dafür Zeit hat. Wichtig: wenn das gesamte Gewerbe bis Ende 2025 umgerüstet haben soll, werden Beschaffungsprobleme in den nächsten zwei Jahren nicht geringer. Lieferzeiten für Technik und Wartezeiten auf die Werkstatttermine berechnen sich wohl eher nach Monaten als nach Wochen.
Wir hoffen, daß auf der Europäischen Taximesse in Köln am 8. und 9. November 2024 von einigen Ausstellern geeignete Technik gezeigt wird.
Was Sie unbedingt wissen müssen:
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle in der TSE hilft nicht nur bei der Steuerprüfung durch das Finanzamt.
Jedem Unternehmer muß klar sein, das mit den Daten aus der TSE auch eine digitale Arbeitszeitkontrolle der Fahrer stattfinden kann. Der Zoll und die Sozialversicherungen werden diese Chancen nutzen.
Gerüchteweise verlautet, es gäbe noch Betriebe, die nicht alle Arbeits-, Mindestlohn- und Sozialabgabenregeln vollständig einhalten. Wenn es sie tatsächlich gäbe, dann ist diesen Betrieben anzuraten, sich zusätzlich dringend um diese Themen zu kümmern. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen Sozialabgaben- und Steuerrecht drohen nicht nur Nachzahlungen, Bußgelder und Strafen, sondern es sind auch die Konzessionen gefährdet (Thema „persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers“).
Ab 2026 gibt es über die Aufzeichnungen in der TSE die Nachprüfbarkeit für JEDE Schicht einzeln. Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und der Verpflichtungen zur Abführung der Sozialabgaben kann für JEDE Schicht geprüft werden.
Über die Erfassung in der TSE können auch die Einsatzstunden der Fahrzeuge ziemlich genau rekonstruiert werden. Ein Abgleich mit der Lohnbuchhaltung ist jederzeit möglich.
Für Unternehmer mit Familienangehörigen als Fahrer muß auch die namentliche Benennung der Personen erfolgen, um die Prüfung der
Lenkzeiten gewährleisten zu können. Auch hier macht die Aufzeichnung der Geschäftsdaten in der TSE Abgleiche möglich.
Fazit: die zwei Jahre Nichtbeanstandungsfrist sind eine Karenzzeit für die Umsetzung des Einbaus und gegebenenfalls für die Umsetzung weiterer Änderungen im Betrieb.
Es sind noch einige rechtliche und technische Fragen mit dem Ministerium zu besprechen. Wir bleiben am Ball und halten Sie weiter auf dem Laufenden!
Im September hatten wir den Dialog mit dem Bundesministerium der Finanzen über die TSE erfreulicherweise wieder eröffnen können. Nun haben wir ein neuerliches Schreiben an das BMF verfasst (Anlage), weil weitere rechtliche Bedenken aufgetaucht sind und auch aus der Praxis weitere Umsetzungsprobleme mitgeteilt wurden.
Im Nachgang zum Schriftwechsel zwischen dem TMV und dem BMF hatte die FPN das BMF angeschrieben und eine Vielzahl technischer und praktischer Bedenken im Detail geltend gemacht sowie dafür die Probleme und technischen Gegebenheiten auch grafisch dargestellt. Die FPN hatte vor allem darauf verwiesen, dass aktuelle Ausstattungen in Taxen und Mietwagen mit einer TSE im Sinne der Kassensicherungsverordnung so ausgestattet werden können, dass dem Sicherungsinteresse der Finanzverwaltung entsprochen werden kann. Die FPN hat sich bei dieser Gelegenheit noch einmal für das INSIKA-System stark gemacht und die Optionen zur Kombination aktuell verbauter POS-Systeme mit einer TSE erläutert. Auf diese Weise könnte die Ausrüstung der ganzen Flotte mit komplett neuen Systemen vermieden werden. Vor allem aber wurde noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, daß das Gewerbe für die Umsetzung Zeit braucht.
Das BMF hat am 12. September mit einigen erfreulichen Ausführungen darauf reagiert.
U.a. hat das BMF darauf hingewiesen, dass es am 30. August 2023 eine Vereinfachungsregelung zur steuerlichen Behandlung der Kosten des erstmaligen Einbaus einer TSE bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern veröffentlicht hat. Notwendige Umstellungskosten können danach als sofort abziehbare Betriebsausgaben qualifiziert werden. Weiterhin hat das BMF mitgeteilt, dass es dem Umstand gerecht werden wolle, dass die „flächendeckende Aufrüstung“ der EU-Taxameter nicht bis Anfang 2024 gelingen wird. Das BMF arbeitet an der Formulierung für eine Nichtbeanstandungsregelung. Eine Förderung für die Umrüstung gibt es indes immer noch nicht, dafür wird sich die FPN weiter einsetzen.
Hinsichtlich der Technik ist die Tür für einen neuen Dialog geöffnet worden. Das BMF schreibt: „Auch hinsichtlich technischer Vorgaben herrscht der Grundsatz der Technologieoffenheit. Die technische Umsetzung der TSE kann grundsätzlich auf unterschiedliche Arten erfolgen, etwa lokal (z. B. via USB-Token oder (μ)SD-Karte) oder fernverbunden (als „Cloud“-Lösung), solange die notwendigen Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen des BSI erfüllt sind und im Rahmen der Zertifizierung nachgewiesen werden. Auch können mehrere Geräte eine gemeinsame TSE nutzen.“
Hinsichtlich des Einsatzes einer Cloud-TSE in einem Taxi oder Mietwagen wird vom BMF darauf hingewiesen, dass die Eignung der Architektur für den tatsächlichen Anwendungsfall in jedem Einzelfall zu prüfen wäre.
Noch ist das Problem nicht gelöst – die FPN wird sich weiter aktiv für praktikable Lösungen einsetzen.
Das ARD-Magazin Kontraste hat in einem kurzen Bericht einige der Praktiken von UBER und einiger für Uber fahrenden Mietwagen-Unternehmen dargestellt, anschauen lohnt sich:
https://www.ardmediathek.de/video/kontraste/das-uber-system/das-erste/Y3JpZDovL3JiYl8yZmZkNTY2NC0zODRhLTQ5ZjAtYjliYS1mMDkzYTg3NjQyYTlfcHVibGljYXRpb24 .
Vor kurzem hatte unser Bundesverband TMV Bundesfinanzminister Christian Lindner mit deutlichen Beschwerden konfrontiert. Die Antwort kam prompt, aber aus der Abteilungsebene und war mindestens in Teilen ausweichend und im übrigen schlicht ignorant, was unseren Geschäftsführer in Berlin Patrick Meinhardt dazu veranlasste, noch einmal kräftig nachzulegen. Lesen Sie dazu das Schreiben aus dem BMF (Link) und das neuerliche Schreiben des TMV (Link).
Am 14. Juli hat der TMV in einem persönlichen Anschreiben an den Bundesminister für Finanzen Christian Linder heftig protestiert einmal gegen das Anhörungsverfahren – der Anwendungserlass wurde schon vor Ende der Anhörungsfrist bekannt gegeben – und gegen den Inhalt. Denn wenn man den Erlass umsetzen wollte, müssten in allen Taxen und Mietwagen in ganz Deutschland bis Jahresende alle Taxameter und Wegstreckenzähler ersetzt werden. Kosten für das Gewerbe mindestens 250 Mio Euro! Und aus verschiedenen Gründen praktisch nicht umsetzbar. Genau davor hatte der TMV auch schon vorher in Anhörungen zur Novellierung der Kassensicherungsverordnung gewarnt. Das Schreiben finden Sie in der Anlage (Link).
Taxen und Mietwagen könnten mit Diesel HVO100 fast CO2-neutral fahren. Zudem wird mit diesem Treibstoff das Angebot an Diesel auf dem Markt erhöht, das kann sich nur positiv auf die Preise auswirken! Daher hat sich unser Bundesverband TMV noch einmal kräftig ins Zeug gelegt und eine Stellungnahme abgegeben, siehe Anlage (Link).
TMV-Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhardt zusammen mit dem Vorstandsmitglied der FPN Randolf Stephany.
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer aus Mülheim an der Ruhr hat schon seit September letzten Jahres seine gesamte Flotte auf HVO 100 umgestellt.
Der TMV engagiert sich gemeinsam mit Parlamentariern und Verbänden für Erhalt und Pflege des Automobils als Kulturgut. Dabei geht es nicht nur um Oldtimer, sondern auch um Gegenwart und Zukunft des Automobils und seine Rolle für die Gewährleistung von Mobilität. Viele der Mitglieder des Kreises sind in der Verkehrs- und Automobilpolitik engagiert, einige gehören zu den Schwergewichten in der Verkehrspolitik. Mehr dazu lesen Sie in der Anlage (Link).
Anlässlich des Sommerfestes der Unionsfraktion im Bundestag konnte TMV-Geschäftsführer Patrick Meinhardt auch den Oppositionsführer Friedrich Merz kurz sprechen. Beim Thema Technologieoffenheit in der Straßenmobilität ist man sich einig. Verbrennungsmotoren haben Zukunft, demnächst und auch nach 2023 mit synthetischen Treibstoffen. Lesen Sie dazu die PM des TMV. (Link).
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e.V. ( FPN ), der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. und der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. ( TMV ) haben gestern mit einem gemeinsamen Stand im Düsseldorfer Landtag die Interessen der Taxi- und Mietwagenbranche im bevölkerungsstärksten Bundesland vertreten.
Gerade einmal mal 12 Verbände konnten beim Parlamentarischen Abend der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen im Landtag dabei sein, und erstmals konnte die Taxi- und Mietwagenbranche hier dabei sein und sich bestens präsentieren.
Der FPN-Geschäftsführer Dr. Michael Stehr, der VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate und der TMV-Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhardt zeigten sich begeistert über die Resonanz am Informationsstand, an dem sich die Politiker die Klinke in die Hand gaben:
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat den Anfang gemacht und den Weg zum Erlass der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen in Härtefällen im Freistaat geebnet. FPN und VSPV fordern dies nun auch in Nordrhein-Westfalen (Link).
Mehr dazu in dem Papier zu E-Fuels vom Mai 2023, welches Sie hier als PDF-Download finden.
Die wir-4-Region im Kreis Wesel (Moers, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn) hat noch viele weiße Flecken im öffentlichen Nahverkehr. Vor allem in ländlichen Randzonen der Region ist ein regelmäßiger Linienverkehr nur sporadisch oder gar nicht vorhanden. Die Lösung erfolgt innerhalb der Region nun on-Demand-Verkehr. Eingesetzt werden Taxen und Mietwagen aus der Bestandsflotte regionaler Unternehmen. Aus der Mitgliedschaft der Fachvereinigung wirken mit:
Nähere Infos finden sich hier: https://www.mein-krefeld.de/niederrhein/taxi-zum-oepnv-tarif_aid-90215621?fbclid=IwAR1Qkl6DXpDmHJHuF08gLr_8bn3S2p11wT6rubZDjWmhUgmXGuV6982B-Hg .
Die Fachvereinigung beobachtet den Verlauf des Projektes, das aktuell im Frühsommer 2023 beginnt – die Fahrten werden seit dem 10. Mai angeboten. Anlässlich der Europäischen Taximesse am 8.-9. November 2024 wollen wir die Erfahrungen mit Beteiligten und Experten öffentlich diskutieren.
Anlässlich des ersten Treffens einer Erfa-Gruppe von Taxi- und Mietwagenunternehmern mit Inklusionsfahrzeugen im April in Bamberg stellte der Bundesgeschäftsführer unseres Bundesverbandes TMV Patrick Meinhardt das gemeinsame Positionspapier von TMV und SoVD vor. Das Papier finden Sie hier als PDF-Download.
Links zur Berichterstattung von Taxi Times / Taxi Heute:
Taxi Times: https://www.taxi-times.com/tmv-und-sozialverband-gruenden-kommission-fuer-inklusionstaxis/
Inklusionsverkehre und Möglichkeiten zu Ihrer Förderung werden auch auf der nächsten Europäischen Taximesse vom 8. bis 9. November 2024 zum Thema von Podiumsveranstaltungen werden.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwartet für das kommende Jahr „eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns“ auf etwa 14,- und hat mit seinem Vorpreschen scharfe Kritik der Arbeitgeber auf sich gezogen.
Für die Festlegung des Mindestlohns ist nach Bundesgesetz nicht der Arbeitsminister, sondern die ständige unabhängige Mindestlohnkommission zuständig. Der nächste Vorschlag der Kommission wird bis zum 30. Juni erwartet. Der Mindestlohn kann danach frühestens zum 01.01.2024 wieder steigen. Dabei orientiert sich die Kommission an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und an der Tarifentwicklung. Zuletzt war der Mindestlohn zum 1. Oktober von 10,45 Euro auf 12 Euro erhöht worden. Diese drastische Anhebung (+ 14,83 Prozent) hatte die Politik seinerzeit als einmaligen Eingriff gerechtfertigt. Nun sehen sich die damaligen Gegner in ihrer Einschätzung einer politischen Lohnfindung bestätigt. Rückendeckung erhält der Minister von Gewerkschaften und Sozialverbänden, die sich in Stellung bringen und einen Mindestlohn von bis zu 14 Euro fordern. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärte mit Blick darauf, es sei bisher „immer von einem einmaligen Eingriff die Rede“ gewesen und Heil „sabotiert die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission“.
Es ist problematisch, wenn ausgerechnet der Arbeitsminister die unabhängige Mindestlohnkommission mit Äußerungen unter Druck setzt. Staatslohn statt Tarifpolitik scheint die Maßgabe zu sein. Politische Grenzüberschreitungen und Lohnfindungen sind falsch und müssen unterbleiben. Das gebietet die im Grundgesetz vorgesehene Tarifautonomie.
Die politischen Urheber des Leuchtturmprojekts Hamburger Zukunftstaxi beginnen, ihr eigenes Produkt zu zerstören. Das Vertrauen des Gewerbes jedenfalls scheint schon dahin. Dazu mehr im Gastkommentar des TMV-Bundesgeschäftsführers Patrick Meinhardt in der Fuldaer Zeitung.
Das langjährige Mitglied des Vorstands der FPN Michael Dickmann ist am 01. März 2023 aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand der FPN zurückgetreten. Private Gründe sind ein wesentlicher Auslöser, hinzu kommt ein erhöhter Arbeitsaufwand im eigenen Unternehmen. Der Vorstand bedauert seinen Entschluss ausdrücklich und bedankt sich bei Michael Dickmann für die lange und konstruktive Zusammenarbeit. Zum Erfolg der Taximesse in 2022 hat er zusammen mit den anderen Vorstandmitgliedern sowie der Geschäftsstelle der FPN maßgeblich beigetragen.
Er war seit seiner ersten Wahl am 7. Mai 2014 Vorstandsmitglied der Fachvereinigung Personenverkehr und damit bereits das zweite Vorstandsmitglied in seiner Familie. Vorher war auch schon sein Vater Manfred Dickmann, Gründer des Unternehmens Taxi Dickmann in Voerde im Kreis Wesel, langjährig Vorstandsmitglied.
Der Vorstand bedankt sich im Namen der Fachvereinigung bei Michael Dickmann ausdrücklich für seine Arbeit als Vorstandsmitglied. Er wird als Delegierter weiterhin in der Fachvereinigung mitwirken und hat für seine Nachfolge im Vorstand die Messlatte sehr hochgelegt.
Zu den aktuellen Meldungen, etwa hier: www.springerprofessional.de/synthetische-kraftstoffe/emissionen/koalition-einigt-sich-auf-zulassung-synthetischer-kraftstoffe/24073628, dass die Regierungskoalition nun den Weg für gesetzliche Änderungen zum Einsatz von e-Fuels in Autos frei machen will, erklärt der Bundesgeschäftsführer des TMV Patrick Meinhardt:
„Der Koalitionsausschuss der Ampelparteien hat sich darauf geeinigt, eine gesetzliche Änderung für klimaneutrale synthetische Kraftstoffe in Deutschland auf den Weg zu bringen.
Damit hat sich in einem ersten Schritt der monatelange Einsatz vieler Verbände wie auch des TMV gelohnt und die DIN EN 15940 wird in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgenommen. Somit erfolgt die überfällige Marktöffnung für erneuerbare paraffinische Reinkraftstoffe, wie auch HVO 100.
Das ist ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilitätspolitik ganz im Sinne einer wirklichen Technologieoffenheit!
Und wieder gilt: Steter Tropfen höhlt den Stein. Die unzähligen Gespräche mit Abgeordneten, Staatssekretären und Ministern im Verbund mit vielen Mobilitätsverbänden haben die Politik dazu motiviert, eine Verbotshaltung aufzubrechen und endlich einen pragmatischen Weg einzuschlagen, der erhebliche CO2-Einsparungen im Straßenverkehr in kürzester Zeit möglich machen kann.“
Mit synthetischen Kraftstoffen kann auch die Bestandsflotte mit ihren Diesel- und Benzinmotoren CO2-neutral fahren. Für neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt das ebenso.
Infos zum Bündnis für synthetische Treibstoffe, dem auch der TMV angehört, finden sich hier:
https://www.fp-nordrhein.de/downloads/Positionspapier_HVO100_zulassen.pdf.
Das ist auch ein Erfolg der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, die zugleich Veranstalter der Europäischen Taximesse ist. Seit der Europäischen Taximesse haben sich unser Bundesverband TMV und die FPN um das Thema Einführung von synthetischen Kraftstoffen bemüht. Auf der Messe im November 2022 wurden diese Themen schon präsentiert und diskutiert, wie der Messerückblick zeigt, https://www.eurotaximesse.de/eurotaximesse_2022.php. TMV und FPN haben sich intensiv mit vielen anderen Verbänden und auch größeren Unternehmen wie Deutsche Post / DHL in Berlin vernetzt und das Gewicht der Taxi- und Mietwagenbranche mit ihren bundesweit rund 98.000 Fahrzeugen (Stand Sondererhebung des Bundes Dezember 2020) eingebracht.
Der TMV und damit die FPN gehören nun dem HVO 100 - Bündnis für Deutschland mit sehr vielen prominenten Mobilitätsmitstreitern an, siehe die Auflistung in der verlinkten PDF-Datei [Link].
Was wir im Bündnis erreichen wollen: Zulassung des Verkaufs von synthetischem Diesel und Benzin an allen Tankstellen in Deutschland. Was das bewirken soll: jedes alte und neue Auto könnte dann CO2-neutralen Treibstoff tanken. Davon würden alle Taxi- und Mietwagenunternehmer profitieren. Es würde mehr Treibstoff am Markt sein, was langfristig gut für die Preise sein wird. Ziel des Bündnisses ist es die Bundesumweltministerin Steffi Lemke und das Bundesumweltamt zu einer Veränderung ihrer Haltung zu bewegen. So wie es die große Mehrheit aller EU-Staaten schon längst in die Wege geleitet hat. Damit könnten schon jetzt bis 90 Prozent CO2-Emissionen eingespart werden.
Was es mit HVO100 auf sich hat, kann hier erfahren: https://info.roth-energie.de/roth-energie-podcast. Die 35 Minuten lohnen sich – man kann es übers Handy per Spotify und über andere Dienste kostenfrei hören bzw. herunterladen.
Wer eine eigene Betriebstankstelle auf dem Gelände hat, kann seinen Tank auch jetzt schon mit HVO100 füllen, eine Beispiel ist Auto Stephany in Mülheim. Das Unternehmen des Vorstandsmitglieds der FPN Randolph Stephany, hat seit Mitte September seine gesamte Flotte auf HVO100 umgestellt.
Beförderungen im eigenen Rollstuhl finden ja aus vielen Anlässen statt, oft werden diese Fahrten wie jede normale Taxifahrt vom Kunden direkt bezahlt. Da die Kreise und kreisfreien Städte fast durchgängig verweigern, die höheren Kosten in den Taxitarifordnungen mit Zuschlägen abzubilden, gibt es eine Abwanderung der BTWs von Taxi zu Mietwagen (dort freie Preisgestaltung). Indes haben Mietwagen keine Beförderungs- und Betriebspflicht. Es braucht also öffentliche Mittel oder endlich Zuschläge! Das hat den TMV und seine Mitgliedsverbände bewogen, mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) auszuloten, ob es Möglichkeiten zur gemeinsamen Arbeit am Thema Inklusionstaxi gibt. Organisiert wird das von unserem Bundesverband, der hierzu am 14. Februar 2023 eine Pressemeldung veröffentlicht hat:
Mit der Neufassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 24.01.2023 entfällt mit Wirkung ab dem 01.02.2023 die Maskenpflicht in den öffentlich zugänglichen und öffentlich finanzierten Verkehrsmitteln, also Bahn, Bus, Taxi. Weder Fahrpersonal noch Fahrgäste müssen ab dem 01.02.2023 noch eine Maske tragen.
Für seine Mietwagen kann ein Unternehmer das Tragen einer Maske auch weiterhin zur Bedingung der Beförderung machen. Da Taxen dem öffentlichen Personenverkehr zugeordnet sind und eine Beförderungspflicht besteht, kann das Tragen einer Maske im Taxi vom Kunden nicht verlangt werden.
Ebenso endet zum 01.02.2023 die Pflicht, sich bei einer Infektion für fünf Tage in häusliche Isolation zu begeben. Die Mitarbeiter können und müssen also weiter arbeiten, soweit sie keine AU-Bescheinigung eines Arztes erhalten haben.
In diesem Jahr werden die VIP-Fahrten für die Berlinale von Uber organisiert. Unser Bundesverband TMV nimmt das nicht kampflos hin. Näheres dazu in taxi heute:
https://www.taxi-heute.de/de/news/tmv-taxi-und-mietwagenverband-deutschland-e-v_taxi-schreck-wird-hauptsponsor-der-berlinale-24059.html
Der TMV wird seine Politik-Kontakte in Berlin ansprechen, um Druck auf die Veranstalter der Berlinale aufzubauen. Für dieses Mal wird das wohl nichts mehr nützen, aber für zukünftige Veranstaltungen kann es etwas bringen.
Das seit über 40 Jahre in Voerde im Kreis Wesel tätige Unternehmen Taxi Dickmann hatte Anfang 2022 das erste Wasserstofftaxi in ganz NRW n Betrieb genommen. Hierfür wurde Michael Dickmann vom Kreis Wesel ausgezeichnet. Am 15. November erhielt er von Landrat Ingo Brohl stellvertretend für das Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel die „Klimaschutzflagge“.
Den Rahmen für die Verleihung der Klimaflagge bildete das vierte Netzwerktreffen des „H2 Niederrhein Kreis Wesel Netzwerk“ im Kreishaus Wesel. Stellvertretend für den letzten Empfänger der Klimaschutzflagge, den Biohof Deiters aus Schermbeck, gab Dirk Haarmann als Bürgermeister der Vorsitzenden Kommune im Klimabündnis die Flagge an Michael Dickmann weiter. Aktuell muss das Wasserstoff-Taxi noch in Duisburg getankt werden. Der Konsens zwischen den Anwesenden des Netzwerktreffens ist jedoch, dass sich das bald ändert, da mit wachsender Nachfrage auch der Infrastrukturausbau voranschreiten wird.
Seit dem Jahr 2011 verleiht das Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel – ein Zusammenschluss aller 13 Kommunen und dem Kreis Wesel sowie verschiedenen Partnern – die Klimaflagge für nachahmenswerte Projekte, Initiativen und an Unternehmen aus dem Kreis Wesel, die sich dafür qualifizieren.
Das Unternehmen Taxi Dickmann ist Mitglied der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Michael Dickmann, Unternehmer in zweiter Generation, ist Mitglied im Vorstand der Fachvereinigung.
Steigende Energie- und Lohnkosten stellen vor allem kleine und mittlere Mobilitätsanbieter vor große Herausforderungen. Im Zuge des Forschungs- und Entwicklungsprojektes KITS (KI-basierte Optimierung von Taxi Services) wollen die Experten der Taxizentrale Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH und die KI-Entwickler von Merantix Momentum (Merantix Labs GmbH) darauf reagieren und eine KI-Lösung entwickeln, die Taxi Leerfahrten reduziert und nachhaltig den CO2-Ausstoß senkt. Das Projekt startete bereits Anfang September, die offizielle Kick-Off Veranstaltung findet Anfang Dezember statt.
Die Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH in Düsseldorf hat für dieses Forschungsprojekt eine Förderungszusage von 196.680€ erhalten. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Förderprogrammes des mFUND, unter diesem Label fördert das „Bundesministerium für Digitales und Verkehr“ (BMDV) datenbasierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die digitale und vernetzte Mobilität 4.0.
Die Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH ist Mitglied der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein. Geschäftsführer Michael Mühlin ist in der Fachvereinigung Delegierter für den Bezirk Düsseldorf.
Im August präsentierte Wirtz Energie & Mineralöl GmbH erstmals im Bezirk Nordrhein, genau gesagt: in Kamp-Lintfort, den synthetischen Diesel seiner Marke FuelMotion.
Der synthetische Diesel – „HVO100“ – wird mittels Strom in einem chemischen Prozess hergestellt und ist in seiner Zusammensetzung identisch mit Diesel, den man aus Mineralöl raffiniert hat. Deshalb kann man mit dem synthetischen Diesel jeden noch so alten Dieselmotor betreiben – ganz ohne das Risiko.
Der große Vorteil des synthetischen Diesels: je nach Strommix lässt sich das Produkt fast komplett CO2-neutral herstellen, z.B. mit Wind- und Solarenergie. Das geht nicht nur in Europa, sondern weltweit an vielen sonnen- und windreichen Standorten. Wirtz Energie & Mineralöl GmbH geht davon aus, dass das Einsparpotential für CO2 aktuell bei 90% liegt – und dass es steigerungsfähig ist.
Für CO2-Neutralität braucht es also kein neues Fahrzeug – die Bestandsflotte kann CO2-neutral werden. Schon bald wird es den synthetischen Diesel HVO100 für Flottenkunden geben – auch Taxiunternehmen mit einem eigenen Dieseltank auf dem Betriebshof können ihre Fahrzeugflotten damit CO2-neutral machen. Später soll es den synthetischen Diesel auch im freien Verkauf an Tankstellen geben – und ergänzend dazu synthetisches Benzin, das von Taxiunternehmern für Hybrid-Kfz verwendet werden könnte.
Bei der Vorstellung anwesend war auch Berndt Reuther MdB (FDP), der sich vehement für Technologieoffenheit bei Fahrzeugantrieben einsetzt.
Wirtz Energie & Mineralöl GmbH wird mit FuelMotion https://fuelmotion.com auch auf der Europäischen Taximesse präsent sein, www.eurotaximesse.de .
Hunderte von Taxiunternehmen werden absehbar für Monate nach alten Tarifen fahren müssen und damit Verluste einfahren. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen fast zeitgleich alle Taxameter in Nordrhein eichen muss.
Die FPN hat dem LBME am 16. August eine pragmatische Lösung vorgeschlagen:
Die Tarife werden freigegeben für das sofortige Einspielen in die Taxameter und den sofortigen Gebrauch der Taxameter schon vor der Eichung und bis spätestens zum vom LBME angebotenen Eichtermin.
In anderen Zusammenhängen haben die Eichbehörden ebenfalls pragmatische Lösungen gefunden, für die zumindest in der Presse kein Endzeitpunkt bekannt gegeben wurde, siehe hier:
Noch haben wir keine Antwort, wir bleiben dran am Thema.
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi Mietwagen e.V. hat in einem Schreiben an alle rund 700 Mitglieder des Europäischen Parlaments davor gewarnt, den Verbrennungsmotor im PKW-Sektor ab 2035 gänzlich zu verbieten.
Dem lokal emissionsfreien Fahren stehen die 1.130 Mitgliedsunternehmen positiv gegenüber, etliche Betriebe nutzen bereits Hybride und einige betreiben Batteriefahrzeuge oder haben diese bestellt.
Im Monat April zahlen alle Krankenkassen einen Zuschlag zum Ausgleich der hohen Spritpreise. Die Fachvereinigung informiert ihre Mitglieder mit einem ausführlichen Rundschreiben über die Einzelheiten.
Zum 130. Jubiläum der Erfindung des Dieselmotors hat der WDR am 2. April einen Beitrag gesendet, in dem auch ein bekanntes Mitgliedsunternehmen aus dem Kreis Wesel und sein Mercedes-Oldie eine Rolle spielen:
Die aktuellen Preise für Krankenfahrten wurden kalkuliert, als der Liter Diesel noch rund 1,00 bis 1,30 kostete – heute zahlen die Unternehmer einen ganzen Euro mehr pro Liter.
Die Fachvereinigung hat deshalb kurzfristig mit den Krankenkassen Gespräche über rasche Abhilfe in Form von Aufschlägen zu den geltenden Verträgen aufgenommen. Die Rückmeldungen auf die sichtbare Not des Gewerbes sind aus Sicht des Gewerbes zu zögerlich. Der Vorsitzende der Fachvereinigung, Markus Gossmann, fordert die Krankenkassen dazu auf, eine der Situation angemessene Beweglichkeit zu zeigen.
Hier kommt der Link zur Online-Petition des TMV mit der Forderung, die Spritsteuern zu senken. Bitte mitmachen und unterzeichnen!
Unser Bundesverband fordert die befristete Aussetzung der Energiesteuern, damit die Preissprünge abgefangen werden, siehe https://tmv-deutschland.de/2022/03/10/rote-karte-fuer-die-bundesregierung-tmv-fordert-die-sofortige-aussetzung-der-energiesteuer/.
Die FPN fordert gemeinsam mit dem VSPV zum Ausgleich für die sprunghaft gestiegenen Dieselpreise landesweit die kurzfristige Einführung eines (befristeten) Aufschlags auf alle Taxitarife, und zwar ohne Notwendigkeit der Eingabe ins Taxameter. Die beiden Verbände haben sich mit einem entsprechenden Schreiben an das Verkehrsministerium in Düsseldorf gewandt. In den Kreise und Kreisfreie Städte werden ebenfalls angeschrieben. Für den Aufschlag gibt es zwei alternative Modelle, ein stets gleichbleibender Aufschlag von 1,50 oder von 10% auf den vom Taxameter ermittelten Fahrpreis.
Der Bundesarbeitsminister will einen Mindestlohn von 12,00 ab Oktober 2022 – den Referentenentwurf für das Gesetz hat er schon vorgelegt. Zeitgleich explodieren die übrigen Kosten: Diesel, AdBlue, Werkstatt usw., die Branche braucht dringend eine Anpassung ihrer Entgelte.
In einigen Bezirken sind Tarifanträge im Hinblick auf den neuen Mindestlohn bereits gestellt worden, einige weitere Anträge, die in 2021 gestellt wurden, wurden bereits durch neue Anträge ersetzt. Für die übrigen Bezirke leitet die FPN durch Mitgliederabfragen die verbandsinterne Entscheidungsfindung ein, damit bald Anträge auf angemessene und rechtzeitige Anhebung der Taxitarife in den Taxitarifordnungen gestellt werden können. Das Thema wird auch auf den im Februar und März stattfindenden Bezirksversammlungen diskutiert.
Für die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Preise für Krankenfahrten laufen ebenfalls die Vorbereitungen, hier findet auch eine Koordination mit anderen Verbänden statt.
Darüberhinaus hat die FPN in Absprache mit dem TMV beim Bundesminister für Gesundheit – der seinen Wahlkreis im Gebiet der FPN hat – dringenden Bedarf für Änderungen des SGB V geltend gemacht:
Mit Schreiben an die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf hat die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein dort und bei mehreren Betreibern von Linienbedarfsverkehren bzw. gebündelten Bedarfsverkehren im Bereich Nordrhein (Wuppertal, Essen, Oberhausen, Oberbergischer Kreis) hektische Aktivitäten ausgelöst.
Einige unserer Mitglieder hatten Werbefotos der Betreiber auf deren Websites entdeckt bzw. aktuell eigene Fotos von den eingesetzten Fahrzeugen erstellt. Alle hatten eins gemeinsam: die TÜV-Plaketten zeigten an, dass die Fahrzeuge erst drei Jahre nach Erstzulassung in die erste HU geschickt werden müssen. Die Daten der Erstzulassung sind der Fachvereinigung aufgrund der vorherigen Anhörungen bekannt gewesen.
Ein klarer Gesetzesverstoß: nachBOKraft sind Fahrzeuge, die für Personenbeförderungen nach PBefG verwendet werden sollen, vor dem ersten Einsatz einer Abnahme nach §§ 41, 42 BOKraft zuzuführen und dann sind sie ein Jahr nach Erstzulassung erstmals zur HU zu schicken.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Das Gesetz wurde am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 24.11.2021 in Kraft.
Ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Neuregelungen ist die Einführung einer sog. 3G-Regelung in § 28b IfSG. Danach dürfen Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und den entsprechenden Nachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben.
Bedeutet für die Praxis:
Die Europäische Taximesse und ihre Vorläufer haben sich seit den 1980er Jahren als der Branchentreffpunkt der Taxi- und Mietwagenunternehmer etabliert. Die Europäische Taximesse ist die größte Fachmesse für das Taxi- und Mietwagengewerbe und findet alle zwei Jahre statt. Erstmals seit Jahrzehnten hat es durch die im Herbst 2020 angeordneten Kontaktbeschränkungen eine Unterbrechung des gewohnten zweijährigen Taktes gegeben. Die Veranstalterin der Europäischen Taximesse, die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi Mietwagen e.V., hatte sich schon im Frühjahr entschieden, die nächste Messe vom 4.-5. November 2022 durchzuführen.
Erstmals seit vier Jahrzehnten gibt es einen Ortswechsel. Die nächste Messe wird in Ruhrmetropole Essen stattfinden. Mit der Messe Essen GmbH hat die Fachvereinigung einen neuen starken Partner für die Durchführung der Messe gefunden.
„Erstklassiger Service, ein hochmodernes Messegelände und die zentrale Lage in der wandlungserfahrenen Ruhrgebietsmetropole sind nur einige der Gründe, warum sich immer mehr Veranstalter für die Messe Essen entscheiden,“ fasst Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer der Messe Essen, zusammen. „Wir freuen uns sehr, dass uns die Fach-vereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e.V. ihr Vertrauen ausgespro-chen hat und ab 2022 im Zweijahresturnus bei uns zu Gast ist.“
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi Mietwagen e.V. hat vor kurzem in Zusammenarbeit mit dem PBefG-Kommentator Rechtsanwalt Thomas Grätz die Straßenverkehrsbehörden der 27 Kreise und Kreisfreien Städte in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln über die Novelle des Personenbeförderungsrechts informiert. Insgesamt 36 Teilnehmer (und wohl einige mehr, da sich mancherorts mehrere Teilnehmer vor einem Bildschirm versammelt hatten) nahmen sich zweieinhalb Stunden Zeit für den Vortrag von Thomas Grätz und die nachfolgende Diskussion.
Der TMV hat vor kurzem 13 Fragen als Wahlprüfsteine an alle Parteien gerichtet, siehe https://bit.ly/38pdiQt [Externer Link]. Hierzu gibt es noch keine Antworten, aber bereits eine erste Berichterstattung:
https://www.taxi-heute.de/de/news/tmv-taxi-und-mietwagenverband-deutschland-e-v_taxi-bundesverband-prueft-parteien-22076.html
[Externer Link].
Die Ausgestaltung der neuen Regeln zur Kleinen Fachkunde für Fahrpersonal (Taxi, Mietwagen, gebündelte Bedarfsverkehre mit PKW) steht noch aus. Am 26. August hat ein Runder Tisch im Bundesministerium für Verkehr stattgefunden. Der TMV hat hier seine Positionen zur inhaltlichen Gestaltung und vor allem zur Notwendigkeit einer angemessenen Prüfung vertreten, die geeignet ist, das Vorhandensein von Grundwissen für den Eintritt in den Beruf des Kraftfahrers zur Personenbeförderung nachzuweisen. Lesen Sie hierzu:
Da im September der nächste Deutsche Bundestag gewählt wird und einige Zeit ins Land gehen wird, bevor eine neue Regierung ihre Arbeit aufnimmt, ist im Hinblick auf die Umsetzung Geduld angesagt.
Seit Oktober 2020 dürfen die blauen On-Demand-Autos der Stadtwerke Wuppertal an rund 4.000 virtuellen Haltepunkten in mehreren Stadtteilen Fahrgäste aufnehmen und absetzen, vorausgesetzt diese haben vorher per App gebucht. In der Praxis werden aber auch Winkverkehre durchgeführt oder die blauen Autos warten direkt neben Taxiständen auf Fahrgäste. Der Wettbewerb mit Taxis ist schlicht unfair, weil die Taxiunternehmen ihre Kosten komplett selbst tragen müssen, während die niedrigeren Preise der blauen Autos subventioniert werden.
Mehr dazu in dem kurzen Bericht von SAT1 mit dem Interview von Nico Höttges, Vorsitzender der Taxizentrale Wuppertal und Stv. Vorsitzender der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein e.V. unter:
und
Am 18. Juni hatte die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein spontanen Besuch vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der auf der Rückreise vom Wirtschaftsministertreffen in Düsseldorf einen Abstecher nach Monheim machte.
Die Beschwernisse der Gegenwart konnten naturgemäß nicht unerwähnt bleiben. Den Schwerpunkt bildete aber ein Zukunftsausblick auf die Gestaltungsaufträge nach der Reform des Personenbeförderungsrechts. Das Verkehrsgewerbe ist nicht nur ein bedeutender Wirtschaftszweig, sondern auch Standortfaktor, deshalb standen Themen zu künftigen Technologien und zur Verbesserung der Angebote der Branche im Vordergrund:
Wenn es darum geht, besonders gefährdete Menschen, vor allem ältere, zum Impfzentrum und wieder zurück in die Wohnung zu fahren, sind Taxi und Mietwagen die einzig richtige Wahl. Das hat die FPN der Politik auf allen Ebenen seit Dezember nachdrücklich vermittelt.
Angeschrieben wurden Bundesgesundheitsminister Spahn, Landesgesundheitsminister Laumann und Gesundheitspolitiker in Bundestag und Landtag NRW. Im Januar haben wir auch die Landräte der Kreise und die Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte in unserem Gebiet Nordrhein angeschrieben.
Hannover - Mit einem neuen Verband will das Taxi- und Mietwagengewerbe in Deutschland seine Interessen gegenüber Politik und Wirtschaft besser vertreten.
„Wir sehen gerade in der Debatte um die fehlenden Corona-Hilfen für das Taxigewerbe und das noch zu verabschiedende Personenbeförderungsgesetz, dass der bestehende Bundesverband seine Kraft verloren hat“, sagte Michael Müller, Präsident des neuen Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland TMV e.V.