Nordrhein: diverse Linienbedarfsfahrzeuge mit falscher Kfz-Zulassung unterwegs
Mit Schreiben an die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf hat die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein dort und bei mehreren Betreibern von Linienbedarfsverkehren bzw. gebündelten Bedarfsverkehren im Bereich Nordrhein (Wuppertal, Essen, Oberhausen, Oberbergischer Kreis) hektische Aktivitäten ausgelöst.
Einige unserer Mitglieder hatten Werbefotos der Betreiber auf deren Websites entdeckt bzw. aktuell eigene Fotos von den eingesetzten Fahrzeugen erstellt. Alle hatten eins gemeinsam: die TÜV-Plaketten zeigten an, dass die Fahrzeuge erst drei Jahre nach Erstzulassung in die erste HU geschickt werden müssen. Die Daten der Erstzulassung sind der Fachvereinigung aufgrund der vorherigen Anhörungen bekannt gewesen.
Ein klarer Gesetzesverstoß: nachBOKraft sind Fahrzeuge, die für Personenbeförderungen nach PBefG verwendet werden sollen, vor dem ersten Einsatz einer Abnahme nach §§ 41, 42 BOKraft zuzuführen und dann sind sie ein Jahr nach Erstzulassung erstmals zur HU zu schicken.
Dieser Mangel wird nun behoben, die Fahrzeuge sind also nur für kurze Zeit außer Betrieb, aber das Taxi- und Mietwagengewerbe hat demonstriert, dass es aufpasst. Was bleibt, ist der schale Nachgeschmack, dass sich die Betreiber der politisch gehypten neuen Verkehrsarten unfaire Wettbewerbsvorteile durch gesetzeswidrige Kostenersparnisse verschafft haben – und das zusätzlich zu den wettbewerbsverzerrenden Subventionen.
Möglicherweise gibt es anderswo im Bundesgebiet noch weitere vergleichbare Fälle.
Pressemitteilung vom 08.12.2021